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   VG Ansbach, 12.03.2014 - AN 11 K 13.01618   

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VG Ansbach, 12.03.2014 - AN 11 K 13.01618 (https://dejure.org/2014,8365)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12.03.2014 - AN 11 K 13.01618 (https://dejure.org/2014,8365)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12. März 2014 - AN 11 K 13.01618 (https://dejure.org/2014,8365)
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  • OVG Niedersachsen, 20.02.2009 - 5 LA 155/07

    Darlegungs- und Beweislastverteilung bei einem Dienstunfall eines Beamten;

    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2014 - AN 11 K 13.01618
    Dabei ist noch zu beachten, dass die (materielle) Beweislast für das Vorliegen eines Dienstunfalls und damit auch der Kausalität beim Beamten liegt (allgemeine Meinung, vgl. Plog/Wiedow a.a.O., Rn. 225; Wilhelm in GKÖD a.a.O. § 31, Rn. 70; OVG Lüneburg, B.v. 20.2.2009, 5 LA 155/07, juris Rn. 4, 14).
  • BVerwG, 01.03.2007 - 2 A 9.04

    Chronisches Wirbelsäulenleiden der Klägerin als Folge eines Dienstunfalls - Ein

    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2014 - AN 11 K 13.01618
    Ein Ursachenzusammenhang besteht zwischen dem schädigenden Ereignis und dem Körperschaden nicht mehr, wenn für diesen eine weitere Bedingung ausschlaggebende Bedeutung hatte (BVerwG, U.v. 1.3.2007, 2 A 9.04, juris; Wilhelm in GKÖD a.a.O. § 31 Rn. 19).
  • BVerwG, 07.11.1979 - 6 B 95.78
    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2014 - AN 11 K 13.01618
    Eine Veranlassung hierzu ist grundsätzlich nur gegeben, wenn die bereits vorliegende Begutachtung auch für den nicht Sachkundigen erkennbare grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, insbesondere von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht, wenn ein anderer Sachverständiger über bessere Forschungsmittel verfügt oder wenn es sich um besonders schwierige (medizinische) Fragen handelt, die umstritten sind oder zu denen einander widersprechende Gutachten vorliegen (Wilhelm in GKÖD, a.a.O. § 31, Rn. 70 unter Bezugnahme auf BVerwG, ZBR 1980, 180 ff. m.w.N.; VGH München, U.v. 7.12.1994, 3 B 94400, 3 B 94403, juris, m.w.N.).
  • BSG, 21.11.1957 - GS 1/57
    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2014 - AN 11 K 13.01618
    In beider Hinsicht muss der Ursachenzusammenhang gegeben sein (Wilhelm in GKÖD, § 31 BeamtVG, Rn. 16 unter Bezugnahme auf BSGE 6, 120, 122).
  • VG Bayreuth, 21.11.2017 - B 5 K 16.655

    Verspätete Meldung von Dienstunfallfolgen

    Eine Veranlassung hierzu ist grundsätzlich nur gegeben, wenn die bereits vorliegende Begutachtung auch für den nicht Sachkundigen erkennbare grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, insbesondere von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht, wenn ein anderer Sachverständiger über bessere Forschungsmittel verfügt oder wenn es sich um besonders schwierige (medizinische) Fragen handelt, die umstritten sind oder zu denen einander widersprechende Gutachten vorliegen (VG Ansbach, U.v. 12.03.2014 - AN 11 K 13.01618 - juris Rn. 24 unter Bezugnahme auf BVerwG, ZBR 1980, 180 ff. m.w.N.; VGH München, U.v. 7.12.1994 - 3 B 94400 - 3 B 94403 - juris).
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